Der Arbeitsschutz ist eine gesetzliche Verpflichtung des Arbeitgebers, geregelt im § 3 Arbeitsschutzgesetz. Danach ist der Arbeitgeber verpflichtet, erforderliche Maßnahmen des Arbeitsschutzes ... zu treffen, ... und eine Fachkraft für Arbeitssicherheit und einen Betriebsarzt zu bestellen.
Beide sollen ihn bei der Verhütung von Unfällen und im Arbeitsschutz unterstützen.
ingenias® stellt Ihnen externe, überbetriebliche Sicherheitsingenieure, Fachkräfte für Arbeitssicherheit zur Verfügung. Die erforderliche Fachkunde nach dem Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit ist bei allen Mitarbeitern von ingenias® vorhanden.
ingenias® ist Ihnen behilflich bei
Weitere Leistungen können Sie gerne telefonisch, per E-Mail, Fax oder auf dem Postweg erfragen.